Kinder und Kindervorsorge
in Kaltenkirchen
Seit
dem 01.04.2008 sind die
Vorsorgeuntersuchungen
U4-U9 Pflicht im Land Schleswig-Holstein
Diese
Vorsorgeuntersuchungen werden selbstverständlich wie bisher
von uns durchgeführt
im Säuglingsalter
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U2
03.-10. Lebenstag
U3 04.-06. Lebenswoche
U4 03.-04. Lebensmonat
U5 06.-07. Lebensmonat
U6 10.-12. Lebensmonat |
| im Kleinkindalter |
U7
21.-24. Lebensmonat
U7a
34. - 36. Lebensmonat
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| im
Kindesalter |
U8
43.- 48. Lebensmonat
U9 60. -64. Lebensmonat
U10 07. - 08. Lebensjahr
U11 09. - 10. Lebensjahr
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| im Kindes- und
Jugendalter |
J1
12. - 14. Lebensjahr
J2 16. - 18. Lebensjahr |
Prävention
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Rechtzeitig
erkannt, lassen sich viele Krankheiten oder Störungen
der körperlichen, geistigen und sozialen Entwicklung
im Kindes- und Jugendalter beheben oder zumindest die
Folgen abschwächen. Vorsorgeuntersuchungen dienen
der Früherkennung von Krankheiten, die eine normale
Entwicklung in nicht geringem Maße gefährden.
Das sind z.B. angeborene Fehlbildungen, Störungen
des Stoffwechsels oder Blutkrankheiten. Das Nervensystem,
die Sinnesorgane sowie Skelett und Muskulatur werden untersucht,
aber auch auf Entwicklungs- und Verhaltensstörungen
wird geachtet.
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Jedes Jahr verunglücken 1,7 Millonen Kinder in Deutschland,
mehr als 500.000 davon im
Heim- und Freizeitbereich.
Hier finden Sie Hinweise
zur Unfallverhütung bei Kindern
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